Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 2 A 20/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 12.03.2015 - 5 LA 144/14
Anerkennung von Vordienstzeiten aus Angestelltenverhältnis bei eingetragenem …
Aus der gesetzlichen Formulierung durch [...] Verwaltungsabkommen [...] geschaffen in § 10 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG a. F. muss der Schluss gezogen werden, das Gesetz fordere zumindest eine gewisse Bindung der von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geschaffenen Einrichtung an das öffentliche Recht, insbesondere an die Grundstrukturen des öffentlichen Dienstes (Anschluss an OVG Rh. Pf., Urteil vom 15.12.1982 - 2 A 20/82 -, DÖD 1983, 284, 285; OVG LSA…, Beschluss vom 6.11.2008 - 1 L 78/08 -, juris Rn. 8).Dabei kann dahinstehen, ob schon allein aufgrund der Tatsache, dass die Gründung einer juristischen Person des Zivilrechts unmittelbar nur mit den Mitteln des Privatrechts erfolgt, davon ausgegangen werden muss, dass eine Tätigkeit bei einer juristischen Person des Zivilrechts selbst dann nicht der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG a. F. unterfällt, wenn die Gründung der juristischen Person des Zivilrechts ihrerseits auf einem Verwaltungsabkommen beruht (diese Frage ebenfalls offen lassend OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.1982 - 2 A 20/82 -, DÖD 1983, 284 [zur vergleichbaren Bestimmung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BBesG a.F.]).
Es besteht in Rechtsprechung und Literatur jedenfalls Einigkeit darüber, dass aus der gesetzlichen Formulierung "durch [...] Verwaltungsabkommen [...] geschaffen" der Schluss gezogen werden muss, das Gesetz fordere zumindest eine gewisse Bindung der von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geschaffenen Einrichtung an das öffentliche Recht, insbesondere an die Grundstrukturen des öffentlichen Dienstes (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.1982, a. a. O., 284, 285; OVG LSA…, Beschluss vom 6.11.2008, a. a. O., Rn. 8;… Groepper/Tegethoff, a. a. O., Rn. 95).
In diesem Fall wäre die geschaffene Einrichtung nämlich rechtlich so sehr verselbständigt, dass keine besonderen öffentlich-rechtlichen Bindungen mehr verblieben, die es rechtfertigen würden, die Tätigkeit bei dieser Institution derjenigen im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gleichzustellen, selbst wenn Ziel des Vereins die Koordination hoheitsrechtlicher Aufgaben ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.1982, a. a. O., 284, 285).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2008 - 1 L 78/08
Zur Anrechnung von Zeiten gemäß § 10 BeamtVG und § 3 BeamtVÜV
Vielmehr ist zumindest eine gewisse Bindung der von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherren geschaffenen Einrichtung an das öffentliche Recht, insbesondere die Grundstrukturen des öffentlichen Dienstes, zu fordern (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 1982 - Az.: 2 A 20/82 -, DÖD 1983, 284;… Fürst, GKÖD, Band I Teil 3a, § 10 BeamtVG Rn. 43;… Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Band 1, § 10 BeamtVG Rn. 60;… Kümmel/Ritter, BeamtVG, Band 1, § 10 Rn. 28; Schütz/Maiwald, BeamtVG, Band 1, § 10 Rn.15;… Schmalhofer, BeamtVG § 10 Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01
Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den …
vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 A 20/82 -, DÖD 1983, 284; Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Loseblatt, 60. Ergänzungslieferung Juni 2002, Erl.